Honorare
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird ein ausgewogenes Preis- Leistungsverhältnis durch individuelle Honorarabsprachen geboten. Grundsätzlich, insbesondere in Prozessfällen, sind Leistungen einem Anwalt nach der jeweils geltenden gesetzlichen Gebührenordnung zu vergüten, aktuell nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Soweit eine Abrechnung nach den genannten Kostengesetzen nicht zwingend vorgeschrieben ist, biete ich maßgeschneiderte Kostenmodelle an, die auf die Interessenlage und die wirtschaftlichen Erwägungen des Mandanten abgestimmt werden.
Bitte fragen Sie unverbindlich nach einem Kostenangebot für Ihren Rechtsfall.