Neben den herkömmlichen Tätigkeitsfeldern eines Rechtsanwalts, zu denen ich ihnen selbstverständlich gerne bei Fragen zur Verfügung stehe, bin ich als Fachanwalt in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht tätig.
Die Bezeichnung Fachanwalt wird nach erfolgreichem Abschluss einer Zusatzausbildung verliehen. Die Ausbildung umfasst die Aneignung vertiefter theoretischer Kenntnisse im entsprechenden Rechtsgebiet. Außerdem muss die Bearbeitung einer Mindestanzahl an praktischen Fällen nachgewiesen werden (Familienrecht mind. 120, Erbrecht mind. 80)
Im Anschluss hat der Fachanwalt jährlich an Seminaren teilzunehmen um die erworbenen Kenntnisse zu aktualisieren.